Achtung: Neue Version nuScore zur Spieldatenerfassung!

Mit Beginn der neuen Saison 2022/2023 am 1. Juli 2022 wurde die neue Version nuScore 2.0 zur Spieldatenerfassung im HVB freigegeben. Alle Spiele im Spielbezirk (und auch im HV Brandenburg) müssen mit dieser Version erfasst werden.

Die neue nuScore-Version 2.0 wird unter folgendem Link erreicht und automatisch auf die Computer geladen:

https://hbde-apps.liga.nu/nuscore2/de/login

Funktional gibt es nur wenige Änderungen gegenüber der alten Version nuScore. Es wurden jedoch weitreichende Änderungen an der Benutzeroberfläche der IT-Anwendung durchgeführt. Eine entsprechende Einweisung erfolgt bei den Weiterbildungslehrgängen.

Eine „Gebrauchsanleitung“ zu nuScore V. 2.0 ist hier zu finden:

https://nu-gmbh.atlassian.net/wiki/spaces/ARGEHBDEPUB/pages/2505375861/Handlungsanleitung+elektronischer+Spielbericht+nuScore+2.0

Bitte beachten:
Bei Nutzung der alten, bisherigen Version von nuScore können Fehler auftreten bzw. auch Daten „verschwinden“. Also bitte unbedingt die Links im Browser vergleichen und kontrollieren!

Bei Fragen kann sich an den nuLiga-Beauftragten des HVB Lutz Straube (Mobil: 0176 98598221 E-Mail: lutz.straube@kfvmol.de gewandt werden.

Aus- und Weiterbildung für Schiedsrichter und Zeitnehmer/Sekretäre im SpBez D für die Saison 2020/2021

In diesem Jahr ist alles anders – wegen der Einschränkungen durch COVID19/ Corona.

Das gilt auch für die Aus- und Weiterbildung der Schiedsrichter und Zeitnehmer/Sekretäre im SpBez D. Wir können diese nicht wie aus den bisherigen Jahren gewohnt in Anwesenheitsveranstaltungen vor Ort durchführen. Zusätzlich kommt hinzu, dass es seitens des DHB für die Schiedsrichter-Grundausbildunbg eine komplett neue Regelung/ Vorgabe gibt.

Wir haben deshalb eine Konzeption Aus und Weiterbildung SpBez D 2020 2021 erarbeitet. Wir bitten die Vereine, die SR-Warte der Vereine und die SR und Z/S dieses Konzept zur Kenntnis zu nehmen. Weiterhin sollten in den Vereinen und vor Ort einige Voraussetzungen geschaffen werden:

  • Information der SR und Z/S
  • Teilnahme von einzelnen Sportfreunden oder Kleingruppen (Corona-Regeln beachten!), die gemeinsam per Computer/Videokonferenz (MS Teams) an einem Lehrgang teilnehmen
  • ggf. Bereitstellung von Technik durch Verein (Computer, Beamer, Kamera, Mikrofon, Lautsprecher in Art eines Videokonferenzraums)
    Die provosorische Erstellung einen “Videokonferenzraumes” durch den Verein und die Teilnahme der SR/Z/S ist sicher auch möglich. Bitte beachtet dabei aber unbedingt die Vorgaben der Ämter bezüglich des Corona-Virus!Hintergrund für die letzten Punkte ist, dass ggf. nicht alle Sportfreunde über die notwendigen technischen Voraussetzungen bzw. das notwendige Wissen verfüge. Hier können andere Sportfreunde unterstützen.

Für Fragen stehen die beiden Autoren (Philipp Polzt und Lutz Straube) gern zur Verfügung.
Die Lehrgangstermine werden wir – so die technischen Voraussetzungen zur Verfügung stehen – wie immer im Lehrgangskalender von nuLiga veröffentlichen. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls wie gewohnt.

Wir hoffen auf das Verständnis und die Unterstützung aller betroffenen Sportfreunde. Unser gemeinsames Ziel sollte sein, dass auch seitens der SR und Z/S eine reguläre Saison 2020/2021 gewährleistet wird.

Amtliche Bekanntmachung des Deutschen Handballbundes gemäß § 50 DHB-Satzung

A. Bundesrats-Beschluss zur Streichung des § 87 Abs. 3 und Abs. 4 SpO
B. Inkrafttreten der neuen IHF-Guidelines zum 01.07.2018

A. Bundesrats-Beschluss zur Streichung des § 87 Abs. 3 und Abs. 4 SpO
Der DHB-Bundesrat hat in einem schriftlichen Abstimmungsverfahren am 31.Juli 2018 mit der erforderlichen Mehrheit den Anträgen auf Feststellung der Dringlichkeit der Streichung, sowie der ersatzlosen Streichung des § 87 Absatz 3 und 4 SpO zugestimmt.
(Kurzbemerkung zum Inhalt: Streichung der Abschnitte, die die verpflichteneden Informationen über die neuen Spielregeln und Guidelines beinhalteten.)

B. Inkrafttreten der neuen IHF-Guidelines zum 01.07.2018
Die IHF hat Richtlinien und Interpretationen der IHF-Spielregeln erlassen, welche rückwirkend zum 01.07.2018 in Kraft getreten sind.
Die Streichung des § 87 Abs. 3 und Abs. 4 SpO hat zur Folge, dass die Guidelines der IHF vom 01.07.2018 bereits für die Saison 2018/2019 Wirkung entfalten.

Inhalt (Achtung! Dies ist eine inoffizielle Version):
Richtlinien und Interpretationen der IHF-Spielregeln Ausgabe 1. Juli 2018
Die Regel- und Schiedsrichter-Kommission hat in Zusammenarbeit mit den IHF- Regelexperten verschiedene Themen im Zusammenhang mit der Interpretation von Regeln diskutiert und vereinbart, eine neue Version der Richtlinien und Interpretationen zu veröffentlichen, um für bestimmte Situationen die richtigen Entscheidungen zu erklären.
Es gibt einige neue Richtlinien und einige aktualisierte Versionen aus der vorherigen Ausgabe vom 1. Juli 2016.
Diese neue Version der Richtlinien und Interpretationen tritt zum 01. Juli 2018 in Kraft.

Regel zu den letzte 30 Sekunden
Die Regeln 8:10c und 8:10d wurden 2016 modifiziert, mit dem Ziel zu verhindern, dass bestimmte unsportliche Verhaltensweisen der Spieler in den letzten Momenten eines Spiels, der Mannschaft des fehlbaren Spielers die Gelegenheit geben, das Spiel zu gewinnen.
Gleichzeitig erleichtern diese Regeln für die zurückliegende Mannschaft in diesem Moment die Möglichkeit, ein oder mehrere Tore zu erzielen und die Aufmerksamkeit der Zuschauer bis zur letzten Sekunde des Spiels zu erhalten.

Regel 8:10c bestraft diejenigen mit einem 7-Meter-Wurf, die im letzten Moment die Ausführung eines Wurfes zerstört oder verzögert haben, und die Regel 8:10d bestraft die Mannschaft mit einem 7-Meter-Wurf, bei der einer ihrer Spieler / Funktionäre für eine Aktion in den letzten Sekunden disqualifiziert wurde während der Ball im Spiel war. Letzteres zeigte keine wesentlichen Interpretationsschwierigkeiten.

Regel 8:10c war nur anwendbar, wenn der Ball nicht im Spiel war und ein Verteidiger eine Wurfausführung verhinderte oder verzögerte. Aber diese Regel hat zu falschen Interpretationen von Schiedsrichtern, Spielern und anderen Handballakteuren geführt, ebenso konnten bestimmte sehr unsportliche Verhaltensweisen identifiziert werden, die nach dem derzeitigen Wortlaut dieser Regel nicht angemessen bestraft werden konnten und es der fehlbaren Mannschaft erlaubten, das Spiel zu gewinnen, mit dem schlechten Image, dass das für den Handball brachte.

Aus diesem Grund hat die IHF durch die Arbeitsgruppe Neue Regeln (NRWG), der Regel- und Schiedsrichterkommission (PRC) und der Trainer- und Methodik- Kommission (CCM) beschlossen, die
Interpretation dieser Regel geringfügig zu ändern, indem die bestehende Richtlinie „Nichteinhalten des Abstands (Regel 8:10c)“, eine zusätzliche Interpretation einschließt, bei der 7m + Disqualifikation auch während der Ausführung gilt, wenn eine aktive regelwidrige Aktion eines Verteidigers bei der Ausführung des Wurfes folgendermaßen stattfindet:

Aktualisierung bestehender Richtlinie
Nichteinhalten des Abstands (Regel 8:10c)
Das „Nichteinhalten des Abstands“ führt zu einer Disqualifikation + 7m Wurf, wenn ein Wurf in den letzten 30 Sekunden des Spiels nicht ausgeführt werden kann.

Die Regel findet Anwendung, wenn das Vergehen innerhalb der letzten 30 Sekunden des Spiels oder zusammen mit dem Schlusssignal begangen erfolgte (siehe Regel 2:4, Absatz1). Die Schiedsrichter treffen hierzu eine Entscheidung aufgrund ihrer Tatsachenfeststellung (Regel 17:11).

Wird das Spiel wegen einer Wurfverhinderung in den letzten 30 Sekunden unterbrochen, die nicht direkt mit der Wurfvorbereitung oder der Wurfausführung zusammenhängt (beispielsweise Wechselfehler, unsportliches Verhalten im Auswechselbereich), ist die Regel 8:10c auch anzuwenden.

Wenn der Wurf (z. B.) ausgeführt ist und von einem zu nahestehenden Spieler geblockt wird, der das Wurfergebnis aktiv zerstört oder den Werfer während der Ausführung stört, ist die Regel 8:10c ebenfalls anzuwenden.

Wenn ein Spieler weniger als 3 m vom Werfer entfernt ist, aber nicht aktiv in die Ausführung eingreift, wird er nicht bestraft. Wenn der Spieler, der zu nahesteht, diese Position benutzt, um den Wurf zu blockieren oder den Pass des Werfers abzuschneiden, gilt die Regel 8:10c auch.

Aktualisierung bestehender Richtlinie
Versorgung verletzter Spieler (Regel 4:11)
Haben sich, beispielsweise durch einen Zusammenprall mehrere Spieler der gleichen Mannschaft verletzt, können die Schiedsrichter oder der Delegierte weiteren teilnahmeberechtigten Personen, bis maximal 2 Personen je verletztem Spieler, erlauben, die Spielfläche zwecks Versorgung von Verletzten zu betreten. Ebenso überwachen die Schiedsrichter und der Delegierte das Betreten der Spielfläche durch Personen des Sanitätsdienstes.

Neue Richtlinie
Zählen der Pässe für passives Spiel (Regel 7:11, Erläuterung 4, Anhang 3, Beispiele 13/14)
Wenn ein Torwurf geblockt wird und zurück zum Spieler oder einem Mitspieler geht, zählt dies als Pass.

Neue Richtlinie
Disqualifikation des Torwarts gemäß Regel 8:5 Kommentar
Die Situation gilt, wenn der Torwart aus dem Torraum kommt oder er sich in einer ähnlichen Position außerhalb des Torraums befindet und einen Zusammenprall mit dem Gegner verursacht.
Es gilt nicht, wenn der Torwart in die gleiche Richtung läuft wie der Gegner, beispielsweise wenn er aus dem Auswechselraum kommt.

Neue Richtlinie
7m bei leerem Tor (Regel 14:1 und Erläuterung 6c)
Die Definition einer klaren Torgelegenheit gemäß der in Erläuterung 6c beschriebenen Situation, wenn es eine klare und ungehinderte Möglichkeit gibt, den Ball ins leere Tor zu werfen, verlangt, dass der Spieler Ballbesitz hat und eindeutig versucht, direkt auf das leere Tor zu werfen.
Diese Situation gilt als klare Torgelegenheit, bei allen Arten von Verstößen, ob der Ball im Spiel ist oder nicht und jedem Wurf der bei korrekten Positionen des Werfers und seiner Mitspieler ausgeführt wird.

Neue Richtlinie
Verwendung des Videobeweises
In Bezug auf die Entscheidung Tor / kein Tor, die nach dem Einsatz der Video- Beweis-Technologie getroffen wird, gibt es eine verlängerte Frist, bis wann das Tor zurückgenommen werden kann, was gemäß Regel 9:2 bis zum nächsten Anwurf erfolgen muss, verlängert sich bis zum nächsten Wechsel des Ballbesitzes.

Neue Richtlinie
Spieler betritt die Spielfläche mit falscher Nummer oder falscher Trikotfarbe (Regeln 4:7 – 4:8)
Ein Verstoß gegen die Regeln 4:7 und 4:8 führt nicht zu einem Wechsel des Ballbesitzes. Es kommt nur zur Unterbrechung des Spiels, den Spieler wird aufgefordert den Fehler zu korrigieren und Spielfortsetzung mit Wurf für die Mannschaft, die im Ballbesitz war.

Klarstellung des HVB: Nutzung eines Mobiltelefons durch die SR während des Spiels

Seitens des HVB erhielten wir eine Klarstellung und Regelung zur Nutzung von Handys während des Spiels, die wir allen SR hier zur Kenntnis geben möchten.


Es wurde festgestellt, dass einige Schiedsrichter für die Aufzeichnung von Toren und Strafen ein Handy mit einer entsprechenden App am Handgelenk nutzen. Wir haben bezüglich der Zulässigkeit bei DHB angefragt. Der DHB hat hierzu keine eindeutige Regelung, jedoch empfiehlt er KEINE Nutzung und die Landesverbände sollten hierzu eigene Regelungen treffen.

Der Schiedsrichterausschuss des HVB hat sich dazu abgestimmt und einstimmig festgelegt, dass eine Nutzung für die Spiele im HVB nicht zulässig ist. Aus folgenden Gründen wird die Nutzung eines Handys (mit oder ohne App) untersagt:

  1. Bei Spielern achten wir darauf, dass sie möglichst keine verletzungsgefährdenden Gegenstände tragen oder bei sich führen. Diese sind zu entfernen oder entsprechend durch Überkleben zu sichern. Das Handy am Handgelenk ist ein deutlich größerer Gegenstand und kann somit ebenfalls zu Verletzungen führen. Hier sind wir auch Vorbilder für die Spieler.
  2. Den Kampfgerichten ist es seit dieser Saison untersagt, elektronische Geräte (bspw. Handys) am Kampfgericht einsatzfähig bereit zu halten. Hiermit soll vor allem die Ablenkung aufgrund von Nachrichten, Anrufen oder sonstigen Mitteilungen verhindert werden. Genau das sind die Dinge, die bei einem Handy am Handgelenk genauso eintreten können. Hier kann es beim Schiedsrichter ebenfalls zu einer ungewünschten Ablenkung kommen, weil er sich wegen einer eingehenden Nachricht  oder eines Telefonats ablenken lässt. Auch andere Sportergebnisse (bspw. aktuelle Tore aus der Fußball-Bundesliga) können durch entsprechende Funktionen angezeigt werden und zu Beeinträchtigungen führen.
  3. Einige Apps bieten auch die Möglichkeit, Spielerdaten usw. zu erfassen. Hierzu sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten! Wir gehen davon aus, dass dafür keiner von Euch irgendeine Zustimmung hat. Somit ist diese Erfassung unzulässig!
  4. Durch den Einsatz von Bluetooth-Headsets wäre es auch möglich, eine Kommunikation innerhalb des Schiedsrichtergespanns herzustellen. Diese Kommunikation ist nicht zulässig. Die Durchführungsbestimmungen lassen keine Headsets (egal in welcher Form) zu. Ferner müssen die Headsets vom DHB oder der IHF zugelassen sein. Solche nicht zugelassenen In-Ear-Bluetooth-Headsets sind für ca. 15 € zu haben und wären somit eine kostengünstige Alternative zu den ca. 2.000 € teuren zugelassenen Headsets!