Aus aktuellem Anlass: Hinweise zum Jugendschutz (§22 SpO des DHB)

Aus aktuellem Anlass möchten wir hier nochmals auf die aktuellen Regelungen zum Jugenschutz hinweisen, um weiteren Diskussionen und ggf. Verstößen gegen den Jugendschutz aus dem Wege zu gehen.

Es gelten die Regelungen zum Jugendschutz gemäß der Spielordnung (SpO) des DHB mit Stand 09.11.2018. Dort steht unter §22 Jugendschutzbestimmungen u. a. im Absatz (2):


Jugendliche dürfen innerhalb von 48 Stunden nur in zwei Spielen über die volle Spielzeit mitwirken, ausgenommen sind Turnierspiele mit verkürzter Spielzeit. Bei Turnierspielen mit verkürzter Spielzeit gelten folgende Maximalspielzeiten (Summe der einzelnen Spielzeiten der Turnierspiele) je Kalendertag:

  • Altersklassen A und B: 120 Minuten
  • Altersklassen C und D: 100 Minuten
  • Altersklasse E: 80 Minuten
  • unterhalb der Altersklasse E: 60 Minuten.

Die Teilnahme an einem Turniertag gilt als e i n Spiel über die volle Spielzeit i. S. v. Satz 1.

Bei einem Verstoß gegen vorgenannte Bestimmung gilt der Jugendliche für alle weiteren Spiele des Tages als nichtteilnahmeberechtigt.


Ich möchte darauf hinweisen, dass die Turnierspiele in unserer D- Jugend über die volle Spielzeit gehen (2*20 Minuten). Damit sind die „Minutenrechnungen“ in diesen Fällen hinfällig und nicht notwendig.
Das bedeutet, dass ein D-Jugend-Spieler generell nur zwei Spiele an an einem Wochenende spielen darf.
Als gespielt gilt, wenn er in der Mannschaftsaufstellung aufgeführt ist.
Das gilt bezogen auf den Jugendlichen – egal, in welcher Mannschaft und in welchem Spielbetrieb er die beiden Spiele absolviert (ggf. auch in einer höheren Altersklasse). Auch wird hier nicht zwischen Pokal- und Punktspielen unterschieden.