Klarstellung des HVB: Nutzung eines Mobiltelefons durch die SR während des Spiels

Seitens des HVB erhielten wir eine Klarstellung und Regelung zur Nutzung von Handys während des Spiels, die wir allen SR hier zur Kenntnis geben möchten.


Es wurde festgestellt, dass einige Schiedsrichter für die Aufzeichnung von Toren und Strafen ein Handy mit einer entsprechenden App am Handgelenk nutzen. Wir haben bezüglich der Zulässigkeit bei DHB angefragt. Der DHB hat hierzu keine eindeutige Regelung, jedoch empfiehlt er KEINE Nutzung und die Landesverbände sollten hierzu eigene Regelungen treffen.

Der Schiedsrichterausschuss des HVB hat sich dazu abgestimmt und einstimmig festgelegt, dass eine Nutzung für die Spiele im HVB nicht zulässig ist. Aus folgenden Gründen wird die Nutzung eines Handys (mit oder ohne App) untersagt:

  1. Bei Spielern achten wir darauf, dass sie möglichst keine verletzungsgefährdenden Gegenstände tragen oder bei sich führen. Diese sind zu entfernen oder entsprechend durch Überkleben zu sichern. Das Handy am Handgelenk ist ein deutlich größerer Gegenstand und kann somit ebenfalls zu Verletzungen führen. Hier sind wir auch Vorbilder für die Spieler.
  2. Den Kampfgerichten ist es seit dieser Saison untersagt, elektronische Geräte (bspw. Handys) am Kampfgericht einsatzfähig bereit zu halten. Hiermit soll vor allem die Ablenkung aufgrund von Nachrichten, Anrufen oder sonstigen Mitteilungen verhindert werden. Genau das sind die Dinge, die bei einem Handy am Handgelenk genauso eintreten können. Hier kann es beim Schiedsrichter ebenfalls zu einer ungewünschten Ablenkung kommen, weil er sich wegen einer eingehenden Nachricht  oder eines Telefonats ablenken lässt. Auch andere Sportergebnisse (bspw. aktuelle Tore aus der Fußball-Bundesliga) können durch entsprechende Funktionen angezeigt werden und zu Beeinträchtigungen führen.
  3. Einige Apps bieten auch die Möglichkeit, Spielerdaten usw. zu erfassen. Hierzu sind datenschutzrechtliche Bestimmungen zu beachten! Wir gehen davon aus, dass dafür keiner von Euch irgendeine Zustimmung hat. Somit ist diese Erfassung unzulässig!
  4. Durch den Einsatz von Bluetooth-Headsets wäre es auch möglich, eine Kommunikation innerhalb des Schiedsrichtergespanns herzustellen. Diese Kommunikation ist nicht zulässig. Die Durchführungsbestimmungen lassen keine Headsets (egal in welcher Form) zu. Ferner müssen die Headsets vom DHB oder der IHF zugelassen sein. Solche nicht zugelassenen In-Ear-Bluetooth-Headsets sind für ca. 15 € zu haben und wären somit eine kostengünstige Alternative zu den ca. 2.000 € teuren zugelassenen Headsets!