Aktuelle Regelklarstellungen sind auf der Homepage des DHB zu finden.
Aufgrund der verbreiteten Unsicherheit und einiger offener Fragen hat der DHB-SR-Ausschuss mit den DHB-SR des Elitekaders hinsichtlich der Disqualifikation in der letzten Spielminute folgende Auslegungsvereinheitlichung als Diskussionsergebnis festgelegt:
Alle Disqualifikationen, die in der letzten Spielminute (Regel 8:10d) gemäß Regel 8.5. ausgesprochen werden, sind ausschließlich "Disqualifikationen mit Bericht". Dies gilt solange, bis die IHF eine Aktualisierung oder Verdeutlichung veröffentlicht. (Stand: 17.01.2011, DHB)
Bei Fouls in der letzten Spielminute, wenn der Ball im Spiel ist, ist zu beachten, dass hier nur dann eine Disqualifikationen mit schriftlichem Bericht auszusprechen ist, wenn das Foul an sich (unabhängig von der Spielminute) eine Disqualifikation (nach 8:5 und 8:6) zur Folge gehabt hätte und mit dem Foul das Erzielen eines Tores verhindert werden soll.
Dies gilt also insbesondere nicht für progressiv zu ahndende Fouls!
Hintergrund: Es ist in der neuen Saison vorgekommen, dass einige Sportfreunde - im Hinblick auf die neuen Regeln - bereits für ein rüdes Festmachen bzw. Klammern des Ball führenden Spielers eine "Rote Karte" gefordert haben.
Regelbezug: Kommentar zu 8:6, Bitte unbedingt den Unterschied zwischen 8:10c und 8:10d beachten! Bitte auch Kommentar weiter unten beachten. (Stand: 1.12.2010, KFV MOL)
Das "Nichteinhalten des Abstandes" führt nur dann zur Disqualifikation (+Bericht), wenn der Wurf in der letzten Spielminute(!) nicht ausgeführt werden kann.
Wird der Wurf ausgeführt (keine Spielzeiteinschränkung!) und durch einen zu nahe stehenden Spieler geblockt, dann ist die normale Progression vorgesehen, auch in der letzten Spielminute. (Stand: 1.7.2010, DHB)
1. Bei der Disqualifikation gemäß 8:5 in der letzten Spielminute bleibt es dabei, dass nur die Disqualifikationen mit schriftlichem Bericht zu versehen sind, die dann den Bestimmungen der Regel 8:10d entsprechen. Also z.B. keine 8:5 mit Bericht für Vergehen der Angreifer, keine 8:9 mit Bericht.
2. Beim Anspucken soll es weiterhin bei der bisherigen Differenzierung zwischen „treffen und nicht treffen“ bleiben. Also 8:9 für „nicht treffen“ und 8:10a für „treffen“. (Stand: 24.11.10, IHF)
Zunächst einmal muss man die Intention zur Auslegung heranziehen. Es soll damit diese gefährliche Situation (Zusammenprall) möglichst vermieden werden. Dazu sind diese Sanktionen vor allem im Interesse der Gesundheit der Spieler erarbeitet worden.
Nur der Torwart kann diese gefährliche Kontaktsituation überblicken. Wir zitieren aus dem Handballschiedsrichter 2/10 Seite 8: "Ab jetzt trägt der Torwart die alleinige Verantwortung dafür, dass beim Abfangen von Gegenstoßpässen keine gesundheitsgefährdende Situation entsteht. Andernfalls ist er zu disqualifizieren."
Wenn der Gegenstoßspieler allerdings offenbar bewusst (also für den SR klar erkennbar) in den Torwart hineinrennt, einen Zusammenstoss somit von sich aus hervorruft, dann gelten die bekannten anderen Regeln = Progression für den Angreifer und FW für den Torwart wegen Unsportlichkeit. Daran hat sich gar nichts geändert, das war auch bisher so. Wir meinen, dass man sowas doch deutlich erkennen und unterscheiden kann und wird.
Desweiteren kann der Torwart nach einem Ausweichmanöver des vielleicht etwas frueher in Ballbesitz gekommenen Angreifers wegen Klammern / Stossen entsprechend bestraft werden. Auch da hat sich gar nichts geändert. (Stand: 1.7.10, DHB)
Die letzte Spielminute gibt es sowohl in der regulären Spielzeit (Ende 2.HZ), als auch in den jeweils 2.Halbzeiten der beiden Verlängerungen. (Stand: 1.7.10, DHB)